Menschenwürdige Behandlung

Unmenschliche Behandlung und sexuelle Belästigung werden nicht geduldet

STEP überprüft im Rahmen der Audits die Einhaltung eines menschenwürdigen Umgangs mit allen Arbeiterinnen und Arbeitern. Als präventive Maßnahme sensibilisiert STEP außerdem für dieses Thema, einschließlich der Aufklärung über Konsequenzen, wie z. B. Geldstrafen und andere rechtlich festgelegte Sanktionen bei strafbaren Handlungen.

Standard

Die Anwendung von körperlicher Bestrafung, psychischem oder physischem Zwang sowie verbaler oder körperlicher (sexueller) Gewalt ist verboten. Disziplinarmaßnahmen sind klar definiert und werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommuniziert.

Richtlinien:

Klar definierte Maßnahmen bedeuten, dass Verstöße und die entsprechenden Sanktionen eindeutig festgelegt sind und keine anderen Maßnahmen angewendet werden, als die im Voraus definierten. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht erlaubt. Die Kommunikation mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfasst unter anderem die Bekanntgabe der Disziplinarmaßnahmen in schriftlicher und verständlicher Form (z. B. durch Worte und/oder Piktogramme).

Quellen:

Andere STEP-Standards

Audits and Transparency

Gesundheit und Sicherheit

Faire Löhne

Verbot von Kinderarbeit

Schutz vor Diskriminierung

Vereinigungs-freiheit

Verbot von Zwangsarbeit

Regulierung der Arbeitszeiten

Schutz der Umwelt

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