Unmenschliche Behandlung und sexuelle Belästigung werden nicht geduldet
STEP überprüft im Rahmen der Audits die Einhaltung eines menschenwürdigen Umgangs mit allen Arbeiterinnen und Arbeitern. Als präventive Maßnahme sensibilisiert STEP außerdem für dieses Thema, einschließlich der Aufklärung über Konsequenzen, wie z. B. Geldstrafen und andere rechtlich festgelegte Sanktionen bei strafbaren Handlungen.
Standard
Die Anwendung von körperlicher Bestrafung, psychischem oder physischem Zwang sowie verbaler oder körperlicher (sexueller) Gewalt ist verboten. Disziplinarmaßnahmen sind klar definiert und werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kommuniziert.
Richtlinien:
Klar definierte Maßnahmen bedeuten, dass Verstöße und die entsprechenden Sanktionen eindeutig festgelegt sind und keine anderen Maßnahmen angewendet werden, als die im Voraus definierten. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind nicht erlaubt. Die Kommunikation mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern umfasst unter anderem die Bekanntgabe der Disziplinarmaßnahmen in schriftlicher und verständlicher Form (z. B. durch Worte und/oder Piktogramme).
Quellen:
- ILO Convention 111 on Discrimination
- ILO Convention 29 on Forced Labour