Schutz vor Diskriminierung

Diskriminierung jeglicher Art wird nicht toleriert

Wie bei anderen Standards wird auch die Nichtdiskriminierung nicht nur überprüft, sondern aktiv bei Arbeitgeber:Innen und Arbeitnehmer:Innen durch STEP-Auditor:Innen während ihrer regelmäßigen Evaluierungsbesuche gefördert. Zusätzlich wird das Thema in speziellen Weaver Empowerment Programmen behandelt. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Schutz von Frauen und Migrant:Innen vor Diskriminierung.

Standard

Diskriminierung jeglicher Art ist verboten. Jede Unterscheidung, Ausgrenzung oder Bevorzugung aufgrund von Rasse oder Kaste, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft, politischer Zugehörigkeit, sozialer Herkunft oder Gewerkschaftsmitgliedschaft, die die Gleichheit der Chancen oder der Behandlung am Arbeitsplatz beeinträchtigen könnte, ist untersagt.

Richtlinien:

Alle Arbeitnehmer:Innen haben gleiche Rechte in Bezug auf Einstellung, Vergütung, Weiterbildung, Beförderung, Ruhestand, Beendigung von Arbeitsverträgen oder in jedem anderen Aspekt der Beschäftigung.

Quellen:

Andere STEP-Standards

Audits and Transparency

Gesundheit und Sicherheit

Faire Löhne

Verbot von Kinderarbeit

Vereinigungs-freiheit

Verbot von Zwangsarbeit

Menschenwürdige Behandlung

Regulierung der Arbeitszeiten

Schutz der Umwelt

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