Verbot von Zwangsarbeit

Zwangsarbeit und Schuldenknechtschaft sind nicht gestattet

Standard

Zwangs- oder Schuldknechtschaftsarbeit ist verboten. Arbeitnehmer:Innen sind aus eigenem freien Willen beschäftigt. Sie sind über ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber:In informiert.

Richtlinien:

Alle Arbeitnehmer:Innen arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie können ihre Beschäftigung jederzeit beenden, nachdem die im Gesetz oder im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Schriftliche Verträge werden nachdrücklich empfohlen.

Quellen:

  • ILO Convention 29 on Forced Labour
  • ILO Convention 105 on Abolition of Forced Labour

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