Zwangsarbeit und Schuldenknechtschaft sind nicht gestattet
Standard
Zwangs- oder Schuldknechtschaftsarbeit ist verboten. Arbeitnehmer:Innen sind aus eigenem freien Willen beschäftigt. Sie sind über ihre Rechte und Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber:In informiert.
Richtlinien:
Alle Arbeitnehmer:Innen arbeiten auf freiwilliger Basis. Sie können ihre Beschäftigung jederzeit beenden, nachdem die im Gesetz oder im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist eingehalten wurde. Schriftliche Verträge werden nachdrücklich empfohlen.
Quellen:
- ILO Convention 29 on Forced Labour
- ILO Convention 105 on Abolition of Forced Labour