Arbeitnehmer:Innen haben das Recht, sich zu organisieren und gemeinsam zu verhandeln.
Da die Teppichindustrie ein informeller Sektor ist, sind Organisationen und Gewerkschaften selten. Wo Gewerkschaften existieren, sucht STEP den Dialog und fördert eine gute Zusammenarbeit zwischen ihnen und den Produzenten zum Wohle der Arbeiter:Innen.
In vielen Fällen sind Knüpfer:Innen und Arbeiter:Innen in der Teppichindustrie jedoch nicht in Gewerkschaften oder anderen Arbeitnehmervertretungen eingebunden. Besonders im eher isolierten Umfeld der Heimarbeit kann dies ihre Position weiter schwächen und das Risiko von Ausbeutung erhöhen. Deshalb fördert STEP aktiv die Bildung von Knüpfergruppen und unterstützt sie mit Schulungen und Kapazitätsaufbau.
Standard
Arbeiter:Innen haben das Recht, eigene Organisationen zu gründen und/oder Gewerkschaften oder anderen Organisationen ihrer Wahl beizutreten. Unternehmen unterstützen Kollektivverhandlungen mit Gewerkschaften oder anderen Formen unabhängig organisierter Arbeitnehmervertretungen.
Richtlinien:
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Kollektivverhandlungen einzutreten, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind, beispielsweise wenn ein bestimmter Anteil an Gewerkschaftsmitgliedern erreicht wird. Der Arbeitgeber trifft sich regelmäßig mit demokratisch gewählten und unabhängig organisierten Arbeitnehmervertreter:Innen, um Anliegen der Belegschaft zu besprechen und Vereinbarungen zu verhandeln, insbesondere zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Quellen:
- ILO Convention 87 on Freedom of Association
- ILO Convention 98 on Right to Organise and Collective Bargaining
- ILO Convention 135 on Workers’ Representatives
- ILO Convention 154 on Collective Bargaining
- ILO Convention 177 on Home Work