Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten werden eingehalten
Standard
Arbeitszeiten und Überstunden müssen den nationalen Gesetzen und Branchenstandards entsprechen. Arbeitnehmer:Innen haben Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag alle sieben Tage.
Richtlinien:
Die maximale Arbeitszeit pro Woche richtet sich nach den nationalen Gesetzen, darf jedoch regelmäßig 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden gelten für zeitgebundene Arbeitsverträge (nicht für Stücklohnarbeit). Sie dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und können nicht regelmäßig eingefordert werden.
Quellen:
- ILO Convention 1 on Hours of Work
- ILO Convention 14 on Weekly Rest