Regulierung der Arbeitszeiten

Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten werden eingehalten

Standard

Arbeitszeiten und Überstunden müssen den nationalen Gesetzen und Branchenstandards entsprechen. Arbeitnehmer:Innen haben Anspruch auf mindestens einen vollen freien Tag alle sieben Tage.

Richtlinien:

Die maximale Arbeitszeit pro Woche richtet sich nach den nationalen Gesetzen, darf jedoch regelmäßig 48 Stunden nicht überschreiten. Überstunden gelten für zeitgebundene Arbeitsverträge (nicht für Stücklohnarbeit). Sie dürfen 12 Stunden pro Woche nicht überschreiten und können nicht regelmäßig eingefordert werden.

Quellen:

Andere STEP-Standards

Audits and Transparency

Gesundheit und Sicherheit

Faire Löhne

Verbot von Kinderarbeit

Schutz vor Diskriminierung

Vereinigungs-freiheit

Verbot von Zwangsarbeit

Menschenwürdige Behandlung

Schutz der Umwelt

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