Kinderarbeit ist verboten
Jegliche Form von Kinderarbeit, die durch nationale und internationale Gesetze verboten ist, wird nicht toleriert. Die einzige akzeptierte Form, bei der Kinder ihre Eltern unterstützen dürfen, ist, wenn sie nicht primär zur Einkommensgenerierung beitragen, sondern ein Handwerk erlernen, das von Generation zu Generation weitergegeben wird. Dies ist jedoch nur in begrenztem Umfang erlaubt, wenn der Arbeitsplatz das Zuhause der Familie ist, das Kind weiterhin die Schule besuchen kann und genügend Freizeit zum Spielen hat.
Die erste Maßnahme von STEP gegen Kinderarbeit ist Prävention. STEP-Auditor:Innen überwachen nicht nur systematisch und kontinuierlich das Mindestalter der Arbeiter:Innen, sondern sensibilisieren auch Eltern für die Rechte der Kinder, die negativen Folgen von Kinderarbeit und die Bedeutung von Bildung.
Falls dennoch Kinderarbeit festgestellt wird, verfolgt STEP eine klare Vorgehensweise zur Wiedergutmachung: Es wird sichergestellt, dass das Kind aus dem Arbeitsumfeld entfernt und entweder zu seiner Familie zurückgebracht wird oder, falls dies nicht möglich ist, an einen sicheren Ort mit unterstützender und bildungsfördernder Umgebung kommt. STEP verfolgt die weitere Entwicklung des Kindes nach. Die Verantwortlichen werden für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen. Produzenten, die in Kinderarbeit verwickelt sind, werden bei wiederholten Fällen auf eine schwarze Liste gesetzt.
Standard:
Kinderarbeit, wie sie von der ILO und den Vereinten Nationen definiert wird, ist verboten. Strengere nationale Gesetze haben Vorrang. Arbeitsbedingungen, die Sklaverei ähneln, die Gesundheit von Kindern gefährden oder ihre Bildung beeinträchtigen, sind untersagt.
Richtlinien:
Der Begriff „Kinderarbeit“ wird definiert als Arbeit, die Kindern ihre Kindheit, ihr Potenzial und ihre Würde nimmt und die ihrer körperlichen und geistigen Entwicklung schadet.
Quellen:
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- ILO Convention 138 on Minimum Age
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- ILO Convention 177 on Home Work
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- ILO Convention 182 on Worst Forms of Child Labour